Sie sind hier: Start Beitragsordnung

kommende Termine

Schnappschuss

Flaggenparade.jpg

Anmeldung

Angemeldet bleiben
Beitragsordnung
PDF Drucken E-Mail

altBeitragsordnung des Schwimmvereins Blau-Weiß Bochum von 1896 e.V.
Am Wiesengrund 18 - 44795 Bochum

 

 

Die Beitragsordnung als pdf-Version: >>> hier klicken

 

1. Jahresbeiträge für Mitglieder

    0 - 17 Jahre 18 - 27 Jahre ab 28 Jahre
Einzelmitglied   72 € 125 € 125 €
Ehepaar / Partnergemeinschaft 180 €      
passives Mitglied 35 €      

 

 

 

 

Kinderpauschale
unabhängig von der Anzahl der Kinder eines Mitgliedes
20 €

 

Sonderregelung
bei Erhalt von Kindergeld
  18 - 27 Jahre
Einzelmitglied   72 €
Kind von Mitglied,
Vorrautzung Kinderpauschale
  0 €
Spind

10 €

 

1.1 Altersgruppe

0 - 13 Jahre Kind
14 - 17 Jahre Jugendlicher
18 - 27 Jahre Erwachsener
28 ff Erwachsener

Zur betreffenden Altersgruppe zählt derjenige, der am 1. Januar bereits das maßgebliche Alter der Gruppe erreicht hat.

Beispiel: Beitragsjahr 2002
  Geburtstag 01.01.1984 d.h. Erwachsener (18 Jahre am 01.01.2002)
  Geburtstag 02.01.1984 d.h. Jugendlicher (17 Jahre am 01.01.2002)

 

1.2 Kinderpauschale
Die Kinderpauschale wird für Kinder unabhängig von der Anzahl der Kinder eines Mitglies erhoben und gilt für Kinder bis zum Alter von 17 Jahren. Die Pauschale kann nur Einzelmitgliedern und Ehepaaren bzw. Partnergemeinscháften zugeordnet werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können einen Antrag auf Fortführung der Mitgliedschaft stellen.

 

1.3 Beitrag für Altersgruppe 18 - 27 Jahre
Für diese Altersgruppe wird bei Wehr- und Ersatzdienst oder einmaliger Vorlage eines Kindergeldnachweises die Beitragssonderregelung berücksichtigt. Der Nachweis ist bei der Neuaufnahme oder Fortführung der Mitgliedschaft infolge Erreichens der Altersgrenze von 18 Jahren zu erbringen. Erfolgt keine Vorlage, wird der Beitrag nach 1. Jahresbeitrag für Mitglieder berechnet.

 

1.4 Beitrag für Partnergemeinschaft
Voraussetzung für die Berücksichtigung der Partnergemeinschaft ist gleiche Adresse.

 

1.5 Beitrittserklärung ab 1. August
Bei Beitritt ab 1. August ist nur 50 % des Jahresbeitrages für das Beitrittsjahr fällig. Aufnahmegebühr und Umlage bleiben unverändert.

 

1.6 Sonderregelungen für Härtefälle
Sonderregelungen sind nach Rücksprache mit Vorstand möglich

 

1.7 Zahlungsregulung
Der Beitrag in den Folgejahren nach der Aufnahme wird per Lastschrift eingezogen. Zahlung per Überweisung ist nur bei Genehmigung durch den Vorstand zulässig. Rückbuchungen nach Lastschrifteinzug sowie Mahnungen werden jeweils mit 10 € berechnet. Der Beitrag ist zum 1. Januar des Geschäftsjahres fällig. Ehepartner und Partnergemeinschaften haften als Gesamtschuldner.

 

2. Neuaufnahme

 

2.1 Aufnahmegebühr je Mitglied
5 € / pro Person

 

2.2 Aufnahmeumlage

 

    0 - 17 Jahre 18 - 27 Jahre ab 28 Jahre
Einzelmitglied   50 € 80 € 80 €
Ehepaar / Partnergemeinschaft 140 €      

 

Sonderregulung bei Erhalt von Kindergeld
18 - 27 Jahre
Einzelmitglied   50 €

 

Für Kinder eines neuen Mitglieds wird keine Aufnahmeumlage erhoben.

 

 

Bei Austritt aus dem Verein verfällt die gezahlte Aufnahmeumlage nach 2 Jahren ohne Mitgliedschaft, wenn der Antrag zur Wiederaufnahme nicht bis zum 31.12. des zweiten Jahres ohne Mitgliedschaft gestellt wurde.

Beispiel:

Austritt zum 31.12.1999
keine Mitgliedschaft in 2000
keine Mitgliedschaft in 2001
Antrag zur Wiederaufnahme für 2002 bis zum 31.12.2001: keine Zahlung der Aufnahmeumlage
Antrag zur Wiederaufnahme nach dem 31.12.2001: Zahlung Aufnahmeumlage

Die Aufnahmeumlage kann in 2 Raten gezahlt werden, und zwar 50 % im 1. Jahr der Mitgliedschaft und 50 % im 2. Jahr der Mitgliedschaft. Die 2. Rate ist bei Kündigung der Mitgliedschaft sofort fällig.

2.3 Zahlungsregelung bei Aufnahme
Bei Abgabe des Aufnahmeantrags müssen 50 € angezahlt werden. Bei Erhalt des Ausweises ist der restliche Beitrag, die Aufnahmegebühr und die Aufnahmeumlage in bar oder Scheck zu zahlen oder durch Ausführung der Bankeinzahlung nachzuweisen.

 

2.4 Aufnahme von kindern als Einzelmitglieder
Die Aufnahme von Einzelmitgliedern bis zum Alter von 10 Jahren ist nur dann zulässig, wenn die Begleitung der Kinder im Parkbad durch ein älteres Vereinsmitglied gewährlieistet ist.

 

3. Zutritt für Gäste zum Parkbad Wiesental
Von 19 - 20 Uhr ist der Zutritt für jedermann nach Zahlung eines Eintrittsgeldes von 2,50 € (Kinder 1 - 17 Jahre 1,50 €) möglich.

In Begleitung eines Vereinsmitgliedes ist der Zutritt für auswärtige Gäste nach Vorlage des Personalausweises und Zahlung eines Eintrittgeldes von 2,50 € (Kinder 1-17 Jahre 1,50 €) möglich.

 

4. Sonstiges

4.1 Ersatzausweise
Für die Herstellung eines Ersatzsausweises werden 5 €, für die Adressenermittlung 10 € berechnet.

 

4.2 Sauna
Der Eintrittspreis für die Sauna wird durch den Vorstand per Aushang bekannt gegeben.

Änderungstand: 01.10.2007