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Beitragsordnung des Schwimmvereins Blau-Weiß Bochum von 1896 e.V.
Am Wiesengrund 18 - 44795 Bochum
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1. Jahresbeiträge für Mitglieder
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0 - 17 Jahre |
18 - 27 Jahre |
ab 28 Jahre |
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Einzelmitglied |
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72 € |
125 € |
125 € |
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Ehepaar / Partnergemeinschaft |
180 € |
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passives Mitglied |
35 € |
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Kinderpauschale
unabhängig von der Anzahl der Kinder eines Mitgliedes |
20 € |
Sonderregelung
bei Erhalt von Kindergeld |
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18 - 27 Jahre |
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Einzelmitglied |
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72 € |
Kind von Mitglied,
Vorrautzung Kinderpauschale |
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0 € |
1.1 Altersgruppe
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0 - 13 Jahre |
Kind |
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14 - 17 Jahre |
Jugendlicher |
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18 - 27 Jahre |
Erwachsener |
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28 ff |
Erwachsener |
Zur betreffenden Altersgruppe zählt derjenige, der am 1. Januar bereits das maßgebliche Alter der Gruppe erreicht hat.
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Beispiel: |
Beitragsjahr |
2002 |
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Geburtstag |
01.01.1984 d.h. Erwachsener (18 Jahre am 01.01.2002) |
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Geburtstag |
02.01.1984 d.h. Jugendlicher (17 Jahre am 01.01.2002) |
1.2 Kinderpauschale
Die Kinderpauschale wird für Kinder unabhängig von der Anzahl der Kinder eines Mitglies erhoben und gilt für Kinder bis zum Alter von 17 Jahren. Die Pauschale kann nur Einzelmitgliedern und Ehepaaren bzw. Partnergemeinscháften zugeordnet werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können einen Antrag auf Fortführung der Mitgliedschaft stellen.
1.3 Beitrag für Altersgruppe 18 - 27 Jahre
Für diese Altersgruppe wird bei Wehr- und Ersatzdienst oder einmaliger Vorlage eines Kindergeldnachweises die Beitragssonderregelung berücksichtigt. Der Nachweis ist bei der Neuaufnahme oder Fortführung der Mitgliedschaft infolge Erreichens der Altersgrenze von 18 Jahren zu erbringen. Erfolgt keine Vorlage, wird der Beitrag nach 1. Jahresbeitrag für Mitglieder berechnet.
1.4 Beitrag für Partnergemeinschaft
Voraussetzung für die Berücksichtigung der Partnergemeinschaft ist gleiche Adresse.
1.5 Beitrittserklärung ab 1. August
Bei Beitritt ab 1. August ist nur 50 % des Jahresbeitrages für das Beitrittsjahr fällig. Aufnahmegebühr und Umlage bleiben unverändert.
1.6 Sonderregelungen für Härtefälle
Sonderregelungen sind nach Rücksprache mit Vorstand möglich
1.7 Zahlungsregulung
Der Beitrag in den Folgejahren nach der Aufnahme wird per Lastschrift eingezogen. Zahlung per Überweisung ist nur bei Genehmigung durch den Vorstand zulässig. Rückbuchungen nach Lastschrifteinzug sowie Mahnungen werden jeweils mit 10 € berechnet. Der Beitrag ist zum 1. Januar des Geschäftsjahres fällig. Ehepartner und Partnergemeinschaften haften als Gesamtschuldner.
2. Neuaufnahme
2.1 Aufnahmegebühr je Mitglied
5 € / pro Person
2.2 Aufnahmeumlage
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0 - 17 Jahre |
18 - 27 Jahre |
ab 28 Jahre |
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Einzelmitglied |
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50 € |
80 € |
80 € |
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Ehepaar / Partnergemeinschaft |
140 € |
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Sonderregulung bei Erhalt von Kindergeld |
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18 - 27 Jahre |
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Einzelmitglied |
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50 € |
Für Kinder eines neuen Mitglieds wird keine Aufnahmeumlage erhoben.
Bei Austritt aus dem Verein verfällt die gezahlte Aufnahmeumlage nach 2 Jahren ohne Mitgliedschaft, wenn der Antrag zur Wiederaufnahme nicht bis zum 31.12. des zweiten Jahres ohne Mitgliedschaft gestellt wurde.
Beispiel:
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Austritt zum 31.12.1999 |
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keine Mitgliedschaft in 2000 |
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keine Mitgliedschaft in 2001 |
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Antrag zur Wiederaufnahme für 2002 bis zum 31.12.2001: keine Zahlung der Aufnahmeumlage |
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Antrag zur Wiederaufnahme nach dem 31.12.2001: Zahlung Aufnahmeumlage |
Die Aufnahmeumlage kann in 2 Raten gezahlt werden, und zwar 50 % im 1. Jahr der Mitgliedschaft und 50 % im 2. Jahr der Mitgliedschaft. Die 2. Rate ist bei Kündigung der Mitgliedschaft sofort fällig.
2.3 Zahlungsregelung bei Aufnahme
Bei Abgabe des Aufnahmeantrags müssen 50 € angezahlt werden. Bei Erhalt des Ausweises ist der restliche Beitrag, die Aufnahmegebühr und die Aufnahmeumlage in bar oder Scheck zu zahlen oder durch Ausführung der Bankeinzahlung nachzuweisen.
2.4 Aufnahme von kindern als Einzelmitglieder
Die Aufnahme von Einzelmitgliedern bis zum Alter von 10 Jahren ist nur dann zulässig, wenn die Begleitung der Kinder im Parkbad durch ein älteres Vereinsmitglied gewährlieistet ist.
3. Zutritt für Gäste zum Parkbad Wiesental
Von 19 - 20 Uhr ist der Zutritt für jedermann nach Zahlung eines Eintrittsgeldes von 2,50 € (Kinder 1 - 17 Jahre 1,50 €) möglich.
In Begleitung eines Vereinsmitgliedes ist der Zutritt für auswärtige Gäste nach Vorlage des Personalausweises und Zahlung eines Eintrittgeldes von 2,50 € (Kinder 1-17 Jahre 1,50 €) möglich.
4. Sonstiges
4.1 Ersatzausweise
Für die Herstellung eines Ersatzsausweises werden 5 €, für die Adressenermittlung 10 € berechnet.
4.2 Sauna
Der Eintrittspreis für die Sauna wird durch den Vorstand per Aushang bekannt gegeben.
Änderungstand: 01.10.2007
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